Moderne Feuerschutzabschlüsse sind hochentwickelte sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer unter Umständen lebensrettenden Funktion regelmäßiger Wartung bedürfen. Die Instandhaltung dieser Anlagen obliegt nach Landesbauordnung dem Eigentümer der Immobilie. Dieser kann die zur Instandhaltung erforderlichen Wartungsarbeiten entweder selbst durchführen oder einem Fachbetrieb übertragen.

Wichtigste Kundenvorteile

1.    Um stets die einwandfreie Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, ist eine fachgerechte Wartung mit einem Intervall von maximal 12 Monaten erforderlich.

Soweit Funktionsbeeinträchtigungen festgestellt werden (z. B. Schwergängigkeit, ungewöhnliche Geräuschentwicklung etc.), ist unverzüglich ein Fachbetrieb mit der Überprüfung zu beauftragen.

2.    Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen:

-      der Eigentümer haftet für Dritte aufgrund einer Funktionsstörung der Feuerschutzabschlüsse entstandenen Schäden in unbegrenzter Höhe aus dem Gesichtspunkt der Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht.

-      die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel auf unzureichende Wartung zurückzuführen sind.

-      die Baubehörde kann nach Feststellung eines in seiner Funktion gestörten Feuerschutzabschlusses Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, die bis zur Nutzungsuntersagung reichen können.

-      eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Brandschutzvorrichtungen kann zur Leistungsfreiheit des Feuerversicherers führen (§7Ziff.1. AFB 87).

3.     Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gern ein speziell auf Ihre Situation zugeschnittenes Wartungsangebot. Zur Wartungsvorschrift

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Wartungsumfang

Wartung Türen – Sichtprüfung bzw. Wartung

·   Thelesol-Brandschutzleisten auf Beschädigungen prüfen

·   Drückergarnitur auf Beschädigungen prüfen, ggf. Schrauben nachziehen

·   Türschloß auf Funktionsfähigkeit prüfen, Falle mit Graphit einreiben, ggf. Schrauben nachziehen

·   Türbänder kontrollieren und ggf. Dorne ölen

·   Gummidichtung auf Beschädigungen prüfen

·   Verglasung auf Beschädigungen prüfen

·   Schließmittel prüfen und ggf. einstellen, Schrauben nachziehen

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Wartung Tore - Sichtprüfung bzw. Wartung

·   Funktionskontrolle Tor zu und auf, ggf. neu ausrichten

·   Rollenlaufwerk und Laufschiene prüfen und Muttern kontern

·   Laufschiene von Schmutz säubern

·   Befestigungen prüfen und Muttern kontern

·   untere Führungsrolle prüfen

·   Torstopper einstellen und Muttern kontern

·   Radialdämpfer einstellen

·   Thelesolleisten prüfen

·   Radialdämpfer einstellen

·   Drahtseil und Umlenkrolle prüfen

·   Rauchauslösung

·   Schalter- / Tasterauslösung

·   Auslösung durch Stromausfall

·   Kabelverlegung und Anschlüsse prüfen

·   ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte prüfen

·   Prüfbuchführung

·   Prüfplakette anbringen

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Wartung Antrieb - Sichtprüfung bzw. Wartung

·   Zufahren des Tores

·   Stopp- und Freifahrsteuerung der Bahn

·   Akkus der Steuerung

·   Zahnriemen prüfen, ggf. nachziehen

·    Ausrichtung des Zahnriemens prüfen und ggf. nachstellen

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Wartungsvorschrift

 

Feststellanlagen an Feuerschutzabschlüssen

 

Wartung von

-          Rauchschaltanlagen

-          Feststellanlagen für bewegliche Raumabschlüsse

Die Wartung erfolgt nach den Richtlinien vom „Deutsches Institut für Bautechnik“ (DIBt), Berlin, von welchem die Anlage geprüft und zugelassen sein muss.

Um die einwandfreie Funktion über Jahre hinaus sicherzustellen, schreibt das DIBt vor:

-      Die Anlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten werden und mindst. einmal im Monat vom Betreiber in eigener Verantwortung auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.

-      Der Betreiber ist verpflichtet, mindst. einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

-      Diese Prüfung und Wartung darf nur vom Hersteller oder durch eine vom Hersteller berechtigten Person durchgeführt werden.

-      Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind in einem Prüfbuch durch laufende Aufzeichnungen nachzuweisen. Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.

-      Bei Abschlüssen, die mit Feststellanlagen versehen sind, muss der für den Schließvorgang erforderliche Bereich ständig freigehalten werden. Dieser Bereich muss durch Beschriftung, Fußbodenmarkierung o.a. deutlich gekennzeichnet werden. Es muss ggf. durch konstruktive Maßnahmen sichergestellt sein, dass Bauteile (z.B. Zwischendecken, Leitungen oder Lagergüter) nicht in den freizuhaltenden Bereich hineinfallen können.

Folgende Arbeiten sind durchzuführen:Bei der monatlichen Überprüfung durch den Betreiber:

-    Der Betreiber muss die Rauchschalter durch Simulation der Brandkenngröße z.B. mit Prüfgas, Auslösen und somit den Abschluss schließen.

     Das Schiebetor muss vollständig schließen, die Drehflügeltür muss im Schloß einrasten.

Bei der jährlichen Wartung:

a)    Prüfen ob alle Anlagenteile dem Stand der Abnahme entsprechen

b)    Auslösen aller Branderkennungselemente

c)    Entfernen der Branderkennungselemente

d)    Betätigen des Handauslösetasters

e)    Abschalten der Netzspannung

f)     Markierung des Schließbereiches

Bei den Arbeiten nach Abschnitt b) – e) muss der Abschluss vollständig schließen.

Wir empfehlen Ihnen, nur Feststellanlagen zu warten, die gem. den gültigen DIBt-Richtlinien durch den Hersteller oder einer vom Hersteller berechtigten Person am Verwendungsort abgenommen wurden.

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